Der Ausweis für mehr Energieeffizienz


Die Preise für Gas, Öl und Strom explodieren. Damit die Kosten trotzdem im 
Rahmen bleiben, wird der sparsame Umgang mit Energie immer mehr zur 
Selbstverständlichkeit. Doch kennen Sie den tatsächlichen Energiebedarf Ihres 
Hauses oder Ihrer Wohnung? Verkäufern und Käufern, Vermietern und Mietern 
fehlen bisher meist objektive Informationen und Vergleichsmaßstäbe, ob bei einer 
Immobilie mit tendenziell hohen oder eher niedrigen Energiekosten zu rechen ist. 

Der Energieausweis wird ab 2008 Pflicht für Gebäude !

Das soll sich jetzt ändern – und zwar mit einem deutschlandweiten 
Energieausweis. Um einen Vergleich zwischen Gebäuden zu ermöglichen, 
müsste es diesen eigentlich schon seit Anfang 2006 geben, so schreibt es die 
EU-Gebäuderichtlinie vor. Durch den vorgezogenen Regierungswechsel im 
letzten Jahr verzögerte sich die Umsetzung jedoch. Momentan arbeitet die 
Regierungskoalition am Gesetzesentwurf, der für Mitte 2007 erwartet wird. 
Verpflichtend eingeführt wird der Energieausweis ab dem 1. Januar 2008. 

Nicht zu verwechseln ist der Energieausweis mit den zahlreichen freiwilligen 
privaten Energieausweis-Initiativen, die es in vielen Bundesländern und Kommunen 
gibt. 

Jeder profitiert vom Energieausweis: Eigentümer, Käufer und Mieter

Der Ausweis informiert Immobilienbesitzer über den Energiestandard ihres 
Gebäudes, von der Dämmung bis zur Heizung. Zudem werden im Energieausweis
auch Modernisierungs-Tipps festgehalten. Hinter jedem Ausweis steckt also ein 
kleines Energie-Gutachten. Er ist damit ein optimaler Einstieg in die 
energiebewusste Sanierung. 

Außerdem ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf ein zusätzliches 
Marketinginstrument. Mit ihm soll in Immobilienanzeigen schon bald so 
selbstverständlich mit Energieeffizienz geworben werden, wie es bei 
Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist. 

Mieter oder Käufer können hingegen schon vor Vertragsabschluss erkennen, 
ob sie eher mit hohen oder mit niedrigen Energiekosten rechnen müssen. 
Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- und Haussuche.

Eine ausführliche Information steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur 
Verfügung.

Ansprechpartner in unserem Hause für die Optimierung Ihrer Energieeinspar-
möglichkeiten ist Herr Udo Seehuber. 

Energieberatungen finden am Freitag nachmittag nach vorheriger Terminverein-
barung statt. 

Terminvereinbarungen sind möglich unter 08341/9040-0 sowie per 
e-mail: udo.seehuber@holz-espermueller.de


Der bedarfsorientierte Energieausweis ab 2008 Pflicht

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird ab 1.1.2008 Pflicht für Immobilienbesitzer, 
deren Gebäude vor 1978 entstand und bis zu vier Wohnungen enthält. Für alle 
Gebäude mit mehr Wohnungen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und 
Verbrauchsausweis.
Der Staat beabsichtig eine künftige finanzielle Unterstützung für das Ausstellen 
eines Bedarfsausweises. 

Inhalte des Bedarfsausweises

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird die Energieeffizienz durch die 
Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung, 
Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung berechnet. 

Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle, wie etwa Dämmung von 
Fenstern, Wänden oder Dach, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. 
Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und 
Heizanlage ein, also ob etwa regenerative Energie oder Wärmepumpen verwendet 
werden. 

Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei 
durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht wird. 

Als Kennzahl wird dann im Bedarfsausausweis der so genannte 
Primärenergiebedarf eingetragen. Primärenergiebedarf nennt man den 
Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, Klimatisierung und 
Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normbedingungen gebraucht wird. 
Dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den 
Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) nötig ist.


Der verbrauchsorientierte Ausweis

Ab 1. Januar 2008 wird der Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer, deren 
Gebäude vor 1978 entstand und das sie vermieten oder verkaufen wollen. Der 
verbrauchsorientierte Ausweis kann bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen 
kann ausgestellt werden und in der Übergangsphase bis 2008. 

Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz 
aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt. 

Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. 
Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines 
Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit 
Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen beeinflusst den 
Energieverbrauch eines Gebäudes enorm. 

Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen: 
Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter auf Mallorca anstatt in ihren vier 
Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung 
der Energieeffizienz ihres Hauses. 

Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme 
der Dämmung, der Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird 
errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten 
verbraucht.

Schritt für Schritt zum Energieausweis

Für Neubauten ist die Ausstellung von Energieausweisen schon längere Zeit 
vorgeschrieben. 
Für bestehende Gebäude waren Energieausweisen bisher nur bei wesentlichen 
Sanierungs-, Modernisierungs- oder Änderungsmaßnahmen Pflicht. 
Das wird sich jetzt jedoch Schritt für Schritt ändern: Wie der Entwurf der 
überarbeiteten Energiesparverordnung (EnEV) vorsieht, werden die Energieausweise
beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ab 1. Januar 2008 verpflichtend
Bundestag und Bundesrat werden das Gesetz Mitte nächsten Jahres verabschieden. 
Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, muss sich demnach aber zunächst keine 
Gedanken machen. Nur Käufer und neue Mieter dürfen ab 2008 erwarten, dass 
Ihnen das Dokument als Nachweis der Energieeffizienz vorgelegt wird. Allerdings 
soll dies vorerst nur für Wohnhäuser mit dem Baujahr 1978 und älter gelten. 
Bei einem laufenden Mietverhältnis hat der Mieter keine Möglichkeit, den Vermieter
zur Ausstellung des Ausweises zu zwingen. Ebenso wenig ist der Vermieter 
verpflichtet, die Sanierungsempfehlungen aus dem Energieausweis umzusetzen. 
Für Gebäude bis zu vier Wohnungen wird der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. 
Für alle Gebäude mit mehr Wohnungen besteht Wahlfreiheit zwischen dem 
Bedarfs- und Verbrauchsausweis, ebenso in der Übergangszeit bis 2008.


Kosten für den Energieausweis
  
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat in einem Feldversuch verschiedene 
Verfahren durchgespielt und geht von Richtpreisen für den Energieausweis ab etwa 
150 Euro für ein Einfamilien- und ab 200 Euro für ein Mehrfamilienhaus aus. 

Ergebnisse aus dem Feldversuch der dena deuten darauf hin, dass die Mehrzahl 
der Energieausweise zwischen 150 Euro und 300 Euro gekostet haben. Preise von 
über 500 Euro waren im Feldversuch eher selten und traten bei Siedlungsbauten 
beziehungsweise sehr großen Mehrfamilienhäusern auf. 

Wer schon jetzt im Zuge seiner Sanierungsplanung eine zertifizierte Energieberatung 
durchführen lässt, kann die ermittelten Daten später in den offiziellen Ausweis 
übertragen lassen. 

Die Gebühren für den Energieausweis muss der Vermieter oder Verkäufer allein 
bezahlen, Kosten für eventuelle Sanierungsmaßnahmen kann er jedoch auf die 
Mieter umlegen.

 
Welcher Energieausweis wird Pflicht?
 
  Art des Gebäudes  Energieausweis Datum Info
  Neubau bedarfsorientierter 
Energieausweis 
ab sofort  
  Häuser nach umfassender Sanierung
(mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle 
wurde verändert) 
und/oder Modernisierung 
mit öffentlichen Mitteln: 
bedarfsorientierter 
Energieausweis
ab sofort  
  Häuser mit bis zu vier Wohnungen, 
die vor 1965 errichtet wurden
bedarfsorientierter 
Energieausweis
ab 1. Juli 2008  
  Häuser mit bis zu vier Wohnungen, 
die nach 1965 bis Ende 1977 
errichtet wurden
bedarfsorientierter 
Energieausweis 
ab 1. Januar 2009  
   Häuser, die nach 1978 
errichtet wurden oder die 
mehr als vier Wohnungen haben
Generelle Wahlfreiheit zwischen 
bedarfsorientiertem und 
verbrauchsorientiertem 
Energieausweis
ab sofort  
 

 

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