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Der Ausweis für mehr Energieeffizienz
Die Preise für Gas, Öl und Strom explodieren. Damit die Kosten trotzdem im Rahmen bleiben, wird der sparsame Umgang mit Energie immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Doch kennen Sie den tatsächlichen Energiebedarf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung? Verkäufern und Käufern, Vermietern und Mietern fehlen bisher meist objektive Informationen und Vergleichsmaßstäbe, ob bei einer Immobilie mit tendenziell hohen oder eher niedrigen Energiekosten zu rechen ist.
Der Energieausweis wird ab 2008 Pflicht für Gebäude !
Das soll sich jetzt ändern – und zwar mit einem deutschlandweiten Energieausweis. Um einen Vergleich zwischen Gebäuden zu ermöglichen, müsste es diesen eigentlich schon seit Anfang 2006 geben, so schreibt es die EU-Gebäuderichtlinie vor. Durch den vorgezogenen Regierungswechsel im letzten Jahr verzögerte sich die Umsetzung jedoch. Momentan arbeitet die Regierungskoalition am Gesetzesentwurf, der für Mitte 2007 erwartet wird. Verpflichtend eingeführt wird der Energieausweis ab dem 1. Januar 2008.
Nicht zu verwechseln ist der Energieausweis mit den zahlreichen freiwilligen privaten Energieausweis-Initiativen, die es in vielen Bundesländern und Kommunen gibt.
Jeder profitiert vom Energieausweis: Eigentümer, Käufer und Mieter
Der Ausweis informiert Immobilienbesitzer über den Energiestandard ihres Gebäudes, von der Dämmung bis zur Heizung. Zudem werden im Energieausweis auch Modernisierungs-Tipps festgehalten. Hinter jedem Ausweis steckt also ein kleines Energie-Gutachten. Er ist damit ein optimaler Einstieg in die energiebewusste Sanierung.
Außerdem ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit ihm soll in Immobilienanzeigen schon bald so selbstverständlich mit Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Mieter oder Käufer können hingegen schon vor Vertragsabschluss erkennen, ob sie eher mit hohen oder mit niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- und Haussuche.
Eine ausführliche Information steht Ihnen in unserem Downloadbereich zur Verfügung.
Ansprechpartner in unserem Hause für die Optimierung Ihrer Energieeinspar- möglichkeiten ist Herr Udo Seehuber.
Energieberatungen finden am Freitag nachmittag nach vorheriger Terminverein- barung statt.
Terminvereinbarungen sind möglich unter 08341/9040-0 sowie per e-mail: udo.seehuber@holz-espermueller.de
Der bedarfsorientierte Energieausweis ab 2008 Pflicht
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird ab 1.1.2008 Pflicht für Immobilienbesitzer, deren Gebäude vor 1978 entstand und bis zu vier Wohnungen enthält. Für alle Gebäude mit mehr Wohnungen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Der Staat beabsichtig eine künftige finanzielle Unterstützung für das Ausstellen eines Bedarfsausweises.
Inhalte des Bedarfsausweises
Beim bedarfsorientierten Ausweis wird die Energieeffizienz durch die Bestandsaufnahme des jährlichen Energiebedarfs eines Gebäudes für Beheizung, Warmwasseraufbereitung und Wohnungslüftung berechnet.
Er berücksichtigt dabei die Daten der Gebäudehülle, wie etwa Dämmung von Fenstern, Wänden oder Dach, die verwendeten Baumaterialien und die Bauweise. Mit in die Berechnung fließen außerdem die Eigenschaften der Lüftungs- und Heizanlage ein, also ob etwa regenerative Energie oder Wärmepumpen verwendet werden.
Aus diesen Daten wird dann berechnet, wie viel Energie für das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten und Klima verbraucht wird.
Als Kennzahl wird dann im Bedarfsausausweis der so genannte Primärenergiebedarf eingetragen. Primärenergiebedarf nennt man den Gesamtbedarf an Energie, der für die Beheizung, Klimatisierung und Warmwasserversorgung eines Gebäudes unter Normbedingungen gebraucht wird. Dazu gehört auch der Aufwand, der für die Gewinnung, die Aufbereitung und den Transport der Energie (etwa für Öl oder Gas) nötig ist.
Der verbrauchsorientierte Ausweis
Ab 1. Januar 2008 wird der Energieausweis Pflicht für Immobilienbesitzer, deren Gebäude vor 1978 entstand und das sie vermieten oder verkaufen wollen. Der verbrauchsorientierte Ausweis kann bei Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen kann ausgestellt werden und in der Übergangsphase bis 2008.
Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt.
Das Problem: Diese Methode der Berechnung kann stark in die Irre führen. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet nämlich weniger den Zustand eines Gebäudes, sondern eher das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob viele Familien mit Kindern oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm.
Eine extreme Verzerrung könnte auch bei Einfamilienhäusern zum Tragen kommen: Verbringen die Bewohner etwa den ganzen Winter auf Mallorca anstatt in ihren vier Wänden in Deutschland, wäre ein Null-Energie-Haus die Folge bei der Berechnung der Energieeffizienz ihres Hauses.
Aussagekräftiger ist deshalb der bedarfsorientierte Ausweis, der eine Bestandsaufnahme der Dämmung, der Baumaterialien und des Heizsystems erfordert. Daraus wird errechnet, wie viel Energie das Gebäude bei durchschnittlichem Nutzverhalten verbraucht.
Schritt für Schritt zum Energieausweis
Für Neubauten ist die Ausstellung von Energieausweisen schon längere Zeit vorgeschrieben. Für bestehende Gebäude waren Energieausweisen bisher nur bei wesentlichen Sanierungs-, Modernisierungs- oder Änderungsmaßnahmen Pflicht. Das wird sich jetzt jedoch Schritt für Schritt ändern: Wie der Entwurf der überarbeiteten Energiesparverordnung (EnEV) vorsieht, werden die Energieausweise beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ab 1. Januar 2008 verpflichtend. Bundestag und Bundesrat werden das Gesetz Mitte nächsten Jahres verabschieden. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, muss sich demnach aber zunächst keine Gedanken machen. Nur Käufer und neue Mieter dürfen ab 2008 erwarten, dass Ihnen das Dokument als Nachweis der Energieeffizienz vorgelegt wird. Allerdings soll dies vorerst nur für Wohnhäuser mit dem Baujahr 1978 und älter gelten. Bei einem laufenden Mietverhältnis hat der Mieter keine Möglichkeit, den Vermieter zur Ausstellung des Ausweises zu zwingen. Ebenso wenig ist der Vermieter verpflichtet, die Sanierungsempfehlungen aus dem Energieausweis umzusetzen. Für Gebäude bis zu vier Wohnungen wird der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht. Für alle Gebäude mit mehr Wohnungen besteht Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis, ebenso in der Übergangszeit bis 2008.
Kosten für den Energieausweis Die Deutsche Energie-Agentur (dena) hat in einem Feldversuch verschiedene Verfahren durchgespielt und geht von Richtpreisen für den Energieausweis ab etwa 150 Euro für ein Einfamilien- und ab 200 Euro für ein Mehrfamilienhaus aus.
Ergebnisse aus dem Feldversuch der dena deuten darauf hin, dass die Mehrzahl der Energieausweise zwischen 150 Euro und 300 Euro gekostet haben. Preise von über 500 Euro waren im Feldversuch eher selten und traten bei Siedlungsbauten beziehungsweise sehr großen Mehrfamilienhäusern auf.
Wer schon jetzt im Zuge seiner Sanierungsplanung eine zertifizierte Energieberatung durchführen lässt, kann die ermittelten Daten später in den offiziellen Ausweis übertragen lassen.
Die Gebühren für den Energieausweis muss der Vermieter oder Verkäufer allein bezahlen, Kosten für eventuelle Sanierungsmaßnahmen kann er jedoch auf die Mieter umlegen.
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| Welcher Energieausweis wird Pflicht? |
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Art des Gebäudes |
Energieausweis |
Datum |
Info |
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Neubau |
bedarfsorientierter Energieausweis |
ab sofort |
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Häuser nach umfassender Sanierung (mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder Modernisierung mit öffentlichen Mitteln: |
bedarfsorientierter Energieausweis |
ab sofort |
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Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1965 errichtet wurden |
bedarfsorientierter Energieausweis |
ab 1. Juli 2008 |
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Häuser mit bis zu vier Wohnungen, die nach 1965 bis Ende 1977 errichtet wurden |
bedarfsorientierter Energieausweis |
ab 1. Januar 2009 |
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Häuser, die nach 1978 errichtet wurden oder die mehr als vier Wohnungen haben |
Generelle Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis |
ab sofort |
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